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   LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02   

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https://dejure.org/2002,18491
LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02 (https://dejure.org/2002,18491)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 11 Sa 2/02 (https://dejure.org/2002,18491)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 11 Sa 2/02 (https://dejure.org/2002,18491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status einer sozialpädagogischen Familienhelferin; Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis ; Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation und Umfang der Weisungsgebundenheit.; Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Inhalt, ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Selbständige Tätigkeit von Familienhelferinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02
    Sie müsse sich an einem vorgegebenen pädagogischen Konzept orientieren, was auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 06.05.1998 (5 AZR 347/97) dazu veranlasst habe, Familienhelfer in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen.

    In Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6.5.1998 (5 AZR 347/97 - AP 94 zu § 611 BGB - Abhängigkeit) und der dort vom Bundesarbeitsgericht geäußerten Auffassung, Familienhelferinnen seien nach § 31 SGB VII regelmäßig Arbeitnehmerinnen, kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass der Begriff "regelmäßig" bedeute, dies müsse nicht immer der Fall sein.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02
    Nach dieser Bestimmung ist selbstständig, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann, unselbstständig und damit Arbeitnehmer aber der Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist (vgl. BAG Urt. v. 19.11.1997 AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit ).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02
    Die Frage, in welchem Maß der Mitarbeiter auf Grund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, lässt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigten beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. BAG AP Nr. 26 und 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urt. v. 27.3.1991, 5 AZR 194/90 und Beschluss v. 30.10.1991 7 ABR 19/91).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02
    Die Frage, in welchem Maß der Mitarbeiter auf Grund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, lässt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigten beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. BAG AP Nr. 26 und 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urt. v. 27.3.1991, 5 AZR 194/90 und Beschluss v. 30.10.1991 7 ABR 19/91).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Die Vereinbarung eines festen Stundenkontingents steht der Annahme eines freien Mitarbeiterverhältnisses nicht entgegen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2002 - 11 Sa 2/02 -, Rn. 77, juris) Mit der Vereinbarung einer festen Wochenstundenzahl ist der Umfang der Arbeitsleistung jeglicher Weisung entzogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 1253/13
    Auf das Anhörungsschreiben der Beklagten vom 17.4.2008 (Absicht zur Feststellung einer abhängigen Beschäftigung) trug der Kläger vor, man habe die Honorarverträge nach Maßgabe des Urteils des LAG Baden-Württemberg vom 20.2.2002 (- 11 Sa 2/02 -) abgefasst.

    Bei der Ausgestaltung des Honorarvertrags habe er sich (wie bei allen anderen Honorarverträgen dieser Art) an den vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 20.2.2002 (- 11 Sa 2/02 -) aufgestellten Kriterien orientiert.

    Der sozialversicherungsrechtliche Status der Familienhelfer/innen hänge davon ab, ob sie planmäßig Anweisungen und Kontrollen des zuständigen Sozialarbeiters unterworfen und in ein System von Team, Beratung, Fortbildung und Supervision eingebunden seien (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.2.2002, - 11 Sa 2/02 -).

  • ArbG Würzburg, 28.07.2010 - 1 Ca 2108/09

    Arbeitnehmerbegriff - Integrationshelfer - vertraglich verpflichteter

    Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze der Rechtsprechung des BAG ist vorliegend allein entscheidend, ob und wie intensiv die Klägerin in die Betreuungsorganisation des Beklagten integriert ist und in welchem Umfang sie den Inhalt ihrer Tätigkeit, die Art und Weise der Durchführung ihrer Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der geschuldeten Tätigkeit als Schulbegleiterin beeinflussen kann (vgl. auch LAG BadenWürttemberg vom 20.02.2002, 11 Sa 2/02, Rnr. 76, zitiert nach Juris).

    Der Umstand, dass sich Umfang und Art der Tätigkeiten hierbei nach den Bedürfnissen der zu betreuenden Schülerin richten, ist mithin geradezu typisch für die Tätigkeit einer Schulbegleiterin, und steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses keineswegs entgegen (so im Ergebnis auch BAG vom 06.05.1998, aaO sowie LAG Köln, aaO, für die Tätigkeit einer Familienhelferin; anderer Ansicht: LAG Baden-Württemberg vom 20.02.2002, 11 Sa 2/02, mit Rücksicht auf die Besonderheit des dortigen Falles: unter anderem keine Vorgaben hinsichtlich des Ortes der Arbeitsleistung).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - L 8 R 96/14

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Gegen den Bescheid erhob die Klägerin am 23.2.2009 mit der Begründung Widerspruch, es sei durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bestätigt worden, dass Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, insbesondere auch solche einer Familienhelferin gemäß § 31 SGB VIII, ungeachtet der staatlichen Verantwortung im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden könnten (Verweis auf Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg v. 20.2.2002, 11 SA 2/02 und Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil v. 22.2.2005, 5 AZR 347/04).
  • SG Reutlingen, 19.05.2010 - S 3 R 3240/09

    Beurteilung einer Beschäftigung als abhängige und sozialversicherungspflichtige

    Wenn eine Einbindung mit andauernder Kontrolle des Familienhelfers durch den zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes und kontinuierliche vorgeschriebene Kontakte nicht vorgesehen seien und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich ausschließlich auf die Eigenqualifikation der Familienhelfer verlasse (wie auch im vorliegenden Fall), seien die Familienhelfer fachlich und persönlich auf sich gestellt und damit selbständig und als freie Mitarbeiter zu qualifizieren (unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20.02.2002, Az.: 11 SA 2/02).

    Der Status der Arbeitskräfte hängt dabei in erster Linie davon ab, ob der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Ausübung seiner Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII die eingesetzten Arbeitskräfte planmäßig Weisungen und Kontrollen des zuständigen Sozialarbeiters unterwirft und sie in ein System von Team, Beratung, Fortbildung und Supervision bindet (vgl. Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 20.02.2002, 11 Sa 2/02, Juris.doc zur Familienhelferin nach § 31 SGB VIII).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16

    Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin

    Die Vereinbarung eines festen Stundenkontingents steht der Annahme eines freien Mitarbeiterverhältnisses nicht entgegen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2002 - 11 Sa 2/02 -, Rz. 77, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01

    Sozialversicherungspflicht von Familienhelfern

    Der Kläger hat ferner das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin vom 29. März 2000 (13 Sa 159/00), die Statusfeststellung für Famh der BfA gegenüber der Stadt Ulm vom 05. Oktober 2001, den "Verfahrensablauf SPFH" (Stand Januar 2003), die "Konzeption der SPFH im sozialen Dienst des Landkreises Esslingen" (Stand April 2003), erneut die Konzeption 96, eine Zusammenstellung der im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 1998 bei ihm tätigen Famh sowie die Konzeption der SPFH des Landkreises Esslingen vom 25. April 1997, ein Arbeitszeitblatt und eine Vergleichsberechnung für die Nachversicherung von Famh bei unterschiedlicher Familienkonstellation sowie das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20. Februar 2002 (11 Sa 2/02) vorgelegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 R 3116/13
    Die Rechtsprechung hat vor allem den Einsatz sozialpädagogischer Familienhelfer durch die staatlichen Träger der Jugendhilfe (§ 1 Abs. 1 LKJHG Bad.-Württ) beurteilt und teils - so auch der erkennende Senat (Urt. v. 04.09.2013, - L 5 KR 1. - ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.07.2014, - L 9 KR 4. ZVW-; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.05.2009, - L 2 R 7. -) - eine abhängige Beschäftigung, teils eine selbständige Erwerbstätigkeit im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (so etwa: LSG Berlin-Brandenburg (u.a.) Beschl. v. 18.02.2015, - L 1 KR 2. - Urt. v. 26.11.2014, - L 9 KR 1. - Urt. v. 28.03.2014, - L 1 KR 2. - LSG Bayern, Urt. v. 07.04.2011, - L 19 R 5. -, Urt. v. 21.05.2010, - L 4 KR 6. - SG Detmold, Urt. v. 12.03.2012, - S 19 R 3. - FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.05.2013, - 7 V 7. - FG Köln, Urt. v. 20.04.2012, - 4 K 3. - FG Hessen, Urt. v. 13.12.2005, - 6 K 4. - FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 29.11.2005, - 4 K 4. - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.02.2002, - 11 Sa 2/02 -) angenommen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.11.2001, - L 4 R 4. - auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.01.2014, - L 11 R 2. - und Urt. v. 17.12.2013, - L 11 R 3. -).
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